Trans und Schule – Ratgeber für Lehrkräfte und Schulleitung

Ziele dieses Ratgebers

Mit dem aktualisierten Ratgeber für dieses Schuljahr unterstützen wir Lehrkräfte sowie Schulleiterinnen und Schulleiter dabei, sicher und verantwortungsvoll mit den Auswirkungen der Genderidentitätstheorie im Schulalltag umzugehen. Er vermittelt kompakte, gut verständliche Informationen und zeigt auf, wie Schulen mit neuen Herausforderungen umgehen können – ohne zusätzliche Belastung, sondern mit klaren Orientierungspunkten.

Der Ratgeber erklärt unter anderem:

  • was unter dem Begriff transgender bzw. trans überhaupt verstanden wird,
  • welche Theorie bzw. Ideologie dahintersteht,
  • wie diese verbreitet wird,
  • und welche Möglichkeiten Schulen haben, einer unkritischen Übernahme entgegenzuwirken.

EMMA empfiehlt unseren Ratgeber

In der Ausgabe September/Oktober 2026 schreibt Annika Ross in ihrem Artikel Die Schule & die Vielfalt (S. 75):

„Frauen Aktion München arbeitet heute mit Lehrerinnen aus ganz Deutschland zusammen, die ähnliche beunruhigende Entwicklungen an ihren Schulen mit Sorge beobachten. Aus dieser Zusammenarbeit ist ein Ratgeber entstanden, der aufklärt: über die Genderidentitätstheorie, Geschlechtsdysphorie und sogenannte ‚Betroffenenverbände‘. Es ist bundesweit der einzige evidenzbasierte Ratgeber zum Thema Trans – und ohne öffentliche Förderung.“

Diese Einschätzung bestätigt, wie wichtig eine klare, faktenbasierte Orientierung für Schulen geworden ist.

Wer hinter dem Ratgeber steht

Der Ratgeber wurde von Expertinnen und Experten aus Pädagogik, Psychologie, Biologie, Medizin und Rechtswissenschaft erarbeitet. Das Ergebnis ist ein praxisnahes, wissenschaftlich fundiertes Werkzeug, das Schulen dabei unterstützt, verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen – und gleichzeitig die Bedürfnisse aller Beteiligten im Blick zu behalten

 

Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis

 

Sollten Sie an diesem Ratgeber interessiert sein, können Sie ihn hier kostenlos als PDF beziehen, als Druck liegen nur noch wenige Exemplare vor:

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Frauentoiletten bei Veranstaltungen sind EIN MUSS!

Wieder mal ignorieren Behörden die Notwendigkeit von Frauentoiletten. Diesmal ist es ein Angriff auf das Recht von Frauen auf sichere und zugängliche öffentliche Infrastruktur. Frauen werden aus dem öffentlichem raum verdrängt.

Die Bauministerkonferenz will in der Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO) die Pflicht zu geschlechtergetrennten Toiletten streichen. Dies ist aber eine grundlegende Voraussetzung für Teilhabe von Frauen am öffentlichen Leben.

„Versammlungsstätten müssen getrennte Toilettenräume für Damen und Herren haben." (§ 12, Abs. 1 MVStättVO, gültig seit 2014).

Bitte beteiligt Euch an der Protestaktion, sendet einen Brief oder Mail an die Bauminister. Die Anleitung und Musterbrief findet Ihr hier bei der Initiative: WAS IST EINE FRAU?

Copyright des Bilds "Toilette für Alle": Canva AI, https://www.canva.com/policies/terms-of-use/

Leserbrief zum Artikel der SZ „Natürlich macht das kein Mensch freiwillig.“ (Ronen Steinke,16.11.2025)

Es gibt Zeitungsartikel, die sind schlecht recherchiert und es gibt solche, in denen gar nichts stimmt. Der Beitrag von Ronen Steinke in der SZ vom 15/16.11.25 gehört dazu. Prostitution nicht in die Illegalität drängen? Da ist sie heute schon weitgehend, wie Ermittler in dem Bereich bestätigen werden. Aber sie ist hinter der Fassade der Pseudo-Legalität verborgen und hinter der Omerta der Organisierten Kriminalität. Der Gesetzgeber geht dessen ungeachtet vom Leitbild der selbständigen Unternehmerin aus. Das reale Leid-Bild nimmt er nicht als Regelfall wahr, sondern als Kollateralschaden hin. (Berufsunfall?) Seiner Schutzpflicht nach dem GG (körperliche Unversehrtheit, Leben) kommt er nicht nach.

Tatsächlich geht es in der Prostitution oft um Zwang, Schuldknechtschaft oder wenigstens Scheinselbständigkeit. Eine Krankenversicherung ist im unteren und mittleren Preissegment so gut wie unbekannt. Wer will schon investieren in eine „Ware“, die leicht zu ersetzen ist? Halb tot werden immer wieder Frauen den Beratungsstellen vor die Tür gelegt – oder auch mal mit einer Steinplatte in der Weser versenkt. (googeln: Andrea K.)

Naivität, Gleichgültigkeit und ideologische Verblendung sind die Mütter des Prostitutionsgesetzes von 2002. Das war Selbstbetrug und ist immer noch Betrug am Wähler. „Dieses Scheiß-Gesetz, dem wir zum Abschied ( aus dem Bundestag 2002) noch zugestimmt haben“, meint eine ehemalige Abgeordnete der SPD heute mit bitterer Reue.

Die Protagonistinnen von den Grünen wollen nichts mehr hören von dem „alten Gesetz“ (Spiegel, 2023, Heft 26, Langhans). Steinke hingegen lebt offenbar noch in der Verdi-Phantasiewelt, wenn er ernsthaft von „Arbeitsbedingungen“ spricht, die nicht funktionieren können, weil es offiziell kein Weisungsrecht in Hinblick auf den Körper der Frau geben kann.

Tatsächlich tragen Frauen in Berlin und anderswo, auch in Bordellen, die nach polizeilichen Maßstäben als „clean“ gelten, großflächig den Namen ihres Besitzers als Tattoo. Zudem stehen viele Frauen quasi 24/7 zur Verfügung, denn eine Unterkunft außerhalb des Bordells haben nur wenige. Ohne die Referenz zu nennen, übernimmt Steinke dem Anschein nach die Einschätzung von Prof. Dr. Dr. Brettl, der im Rahmen der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes ein Gutachten zur „Freiwilligkeit“ verfasst hatte, in dem er die Kettensäge an die Menschenrechte angelegt hat. Freiwillig ist demzufolge alles, gegen das man sich eh nicht wehren kann. Eine libertäre Weltordnung, in der das Recht des Stärkeren auch Verfügungsgewalt über Körper bedeutet, mithin eine Welt der Männerrechte und Sexsklaverei wird hier legitimiert. AGGB hat die Präsentation der Evaluation am 1.9.2025 in Göttingen besucht und dokumentiert: www.aggbayern.de unter Stellungnahmen, Gegenevaluation

Silvia Reckermann

Aktionsgruppe Gleichstellung Bayern

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FAM unterstützt die Aktion: Grundgesetz schützen

Artikel 3 des Grundgesetzes soll verwässert werden

Die Dialogplattform „Was ist eine Frau?" startet unter dem Titel:

„Grundgesetz schützen - Recht klar definieren"

Eine bundesweite Kampagne gegen die geplante Aufnahme des Begriffs ,sexuelle Identität" in Artikel 3 des Grundgesetzes. Ziel ist es, den verfassungsrechtlich bewährten Begriff „Geschlecht" zu erhalten - und damit den rechtlichen Schutz für Frauen, Mädchen und homosexuelle Menschen nicht zu gefährden, denn „Sexuelle Identität" ist kein klar definierter Rechtsbegriff.

„Grundgesetz schützen“ richtet sich an Bürger, Fachleute und Politiker. Die Website bündelt Argumente, Artikel, Faktenchecks, Stimmen aus der Gesellschaft – sowie eine Petition und einen offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Der Menüpunkt "Mitmachen" bietet die Möglichkeit sich auf einfach Weise zu beteiligen.

Wir von FAM unterstützen diese Online Aktion aus fester Überzeugung. Es ist von elementarer Bedeutung für jede Frau und  jedes Mädchen Geschlecht nicht durch den schwammigen und eigentlich sinnlosen Begriff „sexuelle Identität“ zu ersetzen.

Das Grundgesetzt gilt schon heute für alle Menschen.

Copyright des Bildes: https://grundgesetz-schuetzen.de/

Leserbrief zum Artikel des Münchner Merkur „Was bleibt von Bach?“ (SPORT vom 18.3.25)

Ein Segen, dass Thomas Bach demnächst seinen Hut nehmen muss.

Er hat es zu verantworten, dass beim 800 m Finale der Frauen bei den Olympischen Spielen in Rio 2016 drei Männer antreten durften, die ganz zufällig Gold, Silber und Bronze gewannen. Er hat es auch zu verantworten, dass die eigentlichen  Siegerinnen Melissa Bishop, Joanna Jóźwik und Lynsey Sharp um olympische Medaillen, Preisgelder und Sponsorenverträge in Millionenhöhe betrogen wurden. Nichts hat sich unter seiner Führung nach Rio geändert. Im Gegenteil. 2024 stiegen bei den Olympischen Spielen in Paris u.a. zwei Männer in der Frauenkategorie in den Ring. Einer im Weltergewicht und einer im Federgewicht. Beide waren im Vorfeld aufgrund der in CAS-akkreditierten Laboren eindeutig festgestellten männlichen Chromosomen bereits für Frauenwettkämpfe gesperrt worden. Bach ließ sie antreten, trotz der unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben der weiblichen Athleten. Ein einfacher nicht invasiver Wangenabstrich hätte für eine unkomplizierte, schnelle und endgültige Klärung des Sachverhalts gereicht. Bach wusste das zu verhindern.

Immerhin hat mit Lord Sebastian Coe ein aussichtsreicher Kandidat für das Amt des IOC Präsidenten versprochen, die Frauenkategorie wieder exklusiv für weibliche Athleten zugänglich zu machen. Niemand, der etwas auf Fairness und Chancengleichheit gibt, wird Bach vermissen.

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