Frauentoiletten bei Veranstaltungen sind EIN MUSS!

Wieder mal ignorieren Behörden die Notwendigkeit von Frauentoiletten. Diesmal ist es ein Angriff auf das Recht von Frauen auf sichere und zugängliche öffentliche Infrastruktur. Frauen werden aus dem öffentlichem raum verdrängt.

Die Bauministerkonferenz will in der Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO) die Pflicht zu geschlechtergetrennten Toiletten streichen. Dies ist aber eine grundlegende Voraussetzung für Teilhabe von Frauen am öffentlichen Leben.

„Versammlungsstätten müssen getrennte Toilettenräume für Damen und Herren haben.“ (§ 12, Abs. 1 MVStättVO, gültig seit 2014).

Bitte beteiligt Euch an der Protestaktion, sendet einen Brief oder Mail an die Bauminister. Die Anleitung und Musterbrief findet Ihr hier bei der Initiative: WAS IST EINE FRAU?

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Leserbrief zum Artikel der SZ „Natürlich macht das kein Mensch freiwillig.“ (Ronen Steinke,16.11.2025)

Es gibt Zeitungsartikel, die sind schlecht recherchiert und es gibt solche, in denen gar nichts stimmt. Der Beitrag von Ronen Steinke in der SZ vom 15/16.11.25 gehört dazu. Prostitution nicht in die Illegalität drängen? Da ist sie heute schon weitgehend, wie Ermittler in dem Bereich bestätigen werden. Aber sie ist hinter der Fassade der Pseudo-Legalität verborgen und hinter der Omerta der Organisierten Kriminalität. Der Gesetzgeber geht dessen ungeachtet vom Leitbild der selbständigen Unternehmerin aus. Das reale Leid-Bild nimmt er nicht als Regelfall wahr, sondern als Kollateralschaden hin. (Berufsunfall?) Seiner Schutzpflicht nach dem GG (körperliche Unversehrtheit, Leben) kommt er nicht nach.

Tatsächlich geht es in der Prostitution oft um Zwang, Schuldknechtschaft oder wenigstens Scheinselbständigkeit. Eine Krankenversicherung ist im unteren und mittleren Preissegment so gut wie unbekannt. Wer will schon investieren in eine „Ware“, die leicht zu ersetzen ist? Halb tot werden immer wieder Frauen den Beratungsstellen vor die Tür gelegt – oder auch mal mit einer Steinplatte in der Weser versenkt. (googeln: Andrea K.)

Naivität, Gleichgültigkeit und ideologische Verblendung sind die Mütter des Prostitutionsgesetzes von 2002. Das war Selbstbetrug und ist immer noch Betrug am Wähler. „Dieses Scheiß-Gesetz, dem wir zum Abschied ( aus dem Bundestag 2002) noch zugestimmt haben“, meint eine ehemalige Abgeordnete der SPD heute mit bitterer Reue.

Die Protagonistinnen von den Grünen wollen nichts mehr hören von dem „alten Gesetz“ (Spiegel, 2023, Heft 26, Langhans). Steinke hingegen lebt offenbar noch in der Verdi-Phantasiewelt, wenn er ernsthaft von „Arbeitsbedingungen“ spricht, die nicht funktionieren können, weil es offiziell kein Weisungsrecht in Hinblick auf den Körper der Frau geben kann.

Tatsächlich tragen Frauen in Berlin und anderswo, auch in Bordellen, die nach polizeilichen Maßstäben als „clean“ gelten, großflächig den Namen ihres Besitzers als Tattoo. Zudem stehen viele Frauen quasi 24/7 zur Verfügung, denn eine Unterkunft außerhalb des Bordells haben nur wenige. Ohne die Referenz zu nennen, übernimmt Steinke dem Anschein nach die Einschätzung von Prof. Dr. Dr. Brettl, der im Rahmen der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes ein Gutachten zur „Freiwilligkeit“ verfasst hatte, in dem er die Kettensäge an die Menschenrechte angelegt hat. Freiwillig ist demzufolge alles, gegen das man sich eh nicht wehren kann. Eine libertäre Weltordnung, in der das Recht des Stärkeren auch Verfügungsgewalt über Körper bedeutet, mithin eine Welt der Männerrechte und Sexsklaverei wird hier legitimiert. AGGB hat die Präsentation der Evaluation am 1.9.2025 in Göttingen besucht und dokumentiert: www.aggbayern.de unter Stellungnahmen, Gegenevaluation

Silvia Reckermann

Aktionsgruppe Gleichstellung Bayern

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FAM unterstützt die Aktion: Grundgesetz schützen

Artikel 3 des Grundgesetzes soll verwässert werden

Die Dialogplattform „Was ist eine Frau?“ startet unter dem Titel:

„Grundgesetz schützen – Recht klar definieren“

Eine bundesweite Kampagne gegen die geplante Aufnahme des Begriffs ,sexuelle Identität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes. Ziel ist es, den verfassungsrechtlich bewährten Begriff „Geschlecht“ zu erhalten – und damit den rechtlichen Schutz für Frauen, Mädchen und homosexuelle Menschen nicht zu gefährden, denn „Sexuelle Identität“ ist kein klar definierter Rechtsbegriff.

Grundgesetz schützen“ richtet sich an Bürger, Fachleute und Politiker. Die Website bündelt Argumente, Artikel, Faktenchecks, Stimmen aus der Gesellschaft – sowie eine Petition und einen offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Der Menüpunkt „Mitmachen“ bietet die Möglichkeit sich auf einfach Weise zu beteiligen.

Wir von FAM unterstützen diese Online Aktion aus fester Überzeugung. Es ist von elementarer Bedeutung für jede Frau und  jedes Mädchen Geschlecht nicht durch den schwammigen und eigentlich sinnlosen Begriff „sexuelle Identität“ zu ersetzen.

Das Grundgesetzt gilt schon heute für alle Menschen.

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Leserbrief zum Artikel des Münchner Merkur „Was bleibt von Bach?“ (SPORT vom 18.3.25)

Ein Segen, dass Thomas Bach demnächst seinen Hut nehmen muss.

Er hat es zu verantworten, dass beim 800 m Finale der Frauen bei den Olympischen Spielen in Rio 2016 drei Männer antreten durften, die ganz zufällig Gold, Silber und Bronze gewannen. Er hat es auch zu verantworten, dass die eigentlichen  Siegerinnen Melissa Bishop, Joanna Jóźwik und Lynsey Sharp um olympische Medaillen, Preisgelder und Sponsorenverträge in Millionenhöhe betrogen wurden. Nichts hat sich unter seiner Führung nach Rio geändert. Im Gegenteil. 2024 stiegen bei den Olympischen Spielen in Paris u.a. zwei Männer in der Frauenkategorie in den Ring. Einer im Weltergewicht und einer im Federgewicht. Beide waren im Vorfeld aufgrund der in CAS-akkreditierten Laboren eindeutig festgestellten männlichen Chromosomen bereits für Frauenwettkämpfe gesperrt worden. Bach ließ sie antreten, trotz der unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben der weiblichen Athleten. Ein einfacher nicht invasiver Wangenabstrich hätte für eine unkomplizierte, schnelle und endgültige Klärung des Sachverhalts gereicht. Bach wusste das zu verhindern.

Immerhin hat mit Lord Sebastian Coe ein aussichtsreicher Kandidat für das Amt des IOC Präsidenten versprochen, die Frauenkategorie wieder exklusiv für weibliche Athleten zugänglich zu machen. Niemand, der etwas auf Fairness und Chancengleichheit gibt, wird Bach vermissen.

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DACH gegen Judenhass

Antisemitismus geht uns alle an!

 

Hunderte von Organisationen schließen sich zusammen um aktiv gegen Antisemitismus in Europa vorzugehen.

Die Forderungen und Ziele

  • ​Sofortige Freilassung aller Geiseln
  • Klare Haltung und wirkungsvolle Maßnahmen gegen Antisemitismus in Europa

Heute wurde der Fünf-Punkte-Plan gegen Antisemitismus vorgestellt – getragen von über 200 Organisationen und Persönlichkeiten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Jede Stimme zählt: :

👉 Damit der Plan in die Parlamente nach Berlin, Wien und Bern kommt, brauchen wir mindestens 30.000 Unterschriften – und gemeinsam schaffen wir noch viel mehr!

Hier direkt unterschreiben:  https://chng.it/tMkKG2tQsV

Kommt, wenn möglich, zur großen Kundgebung am 5. Oktober, 16 Uhr, am Königsplatz in München. Gemeinsam setzen wir ein sichtbares Zeichen.

Gemeinsam zeigen wir Haltung – gegen jeden Antisemitismus.

Nie wieder ist JETZT!

 

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