Es gibt Zeitungsartikel, die sind schlecht recherchiert und es gibt solche, in denen gar nichts stimmt. Der Beitrag von Ronen Steinke in der SZ vom 15/16.11.25 gehört dazu. Prostitution nicht in die Illegalität drängen? Da ist sie heute schon weitgehend, wie Ermittler in dem Bereich bestätigen werden. Aber sie ist hinter der Fassade der Pseudo-Legalität verborgen und hinter der Omerta der Organisierten Kriminalität. Der Gesetzgeber geht dessen ungeachtet vom Leitbild der selbständigen Unternehmerin aus. Das reale Leid-Bild nimmt er nicht als Regelfall wahr, sondern als Kollateralschaden hin. (Berufsunfall?) Seiner Schutzpflicht nach dem GG (körperliche Unversehrtheit, Leben) kommt er nicht nach.

Tatsächlich geht es in der Prostitution oft um Zwang, Schuldknechtschaft oder wenigstens Scheinselbständigkeit. Eine Krankenversicherung ist im unteren und mittleren Preissegment so gut wie unbekannt. Wer will schon investieren in eine „Ware“, die leicht zu ersetzen ist? Halb tot werden immer wieder Frauen den Beratungsstellen vor die Tür gelegt – oder auch mal mit einer Steinplatte in der Weser versenkt. (googeln: Andrea K.)

Naivität, Gleichgültigkeit und ideologische Verblendung sind die Mütter des Prostitutionsgesetzes von 2002. Das war Selbstbetrug und ist immer noch Betrug am Wähler. „Dieses Scheiß-Gesetz, dem wir zum Abschied ( aus dem Bundestag 2002) noch zugestimmt haben“, meint eine ehemalige Abgeordnete der SPD heute mit bitterer Reue.

Die Protagonistinnen von den Grünen wollen nichts mehr hören von dem „alten Gesetz“ (Spiegel, 2023, Heft 26, Langhans). Steinke hingegen lebt offenbar noch in der Verdi-Phantasiewelt, wenn er ernsthaft von „Arbeitsbedingungen“ spricht, die nicht funktionieren können, weil es offiziell kein Weisungsrecht in Hinblick auf den Körper der Frau geben kann.

Tatsächlich tragen Frauen in Berlin und anderswo, auch in Bordellen, die nach polizeilichen Maßstäben als „clean“ gelten, großflächig den Namen ihres Besitzers als Tattoo. Zudem stehen viele Frauen quasi 24/7 zur Verfügung, denn eine Unterkunft außerhalb des Bordells haben nur wenige. Ohne die Referenz zu nennen, übernimmt Steinke dem Anschein nach die Einschätzung von Prof. Dr. Dr. Brettl, der im Rahmen der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes ein Gutachten zur „Freiwilligkeit“ verfasst hatte, in dem er die Kettensäge an die Menschenrechte angelegt hat. Freiwillig ist demzufolge alles, gegen das man sich eh nicht wehren kann. Eine libertäre Weltordnung, in der das Recht des Stärkeren auch Verfügungsgewalt über Körper bedeutet, mithin eine Welt der Männerrechte und Sexsklaverei wird hier legitimiert. AGGB hat die Präsentation der Evaluation am 1.9.2025 in Göttingen besucht und dokumentiert: www.aggbayern.de unter Stellungnahmen, Gegenevaluation

Silvia Reckermann

Aktionsgruppe Gleichstellung Bayern

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