Das Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1.11.2024 in Kraft, seit 1.8. können Anträge auf Personenstandsänderungen bei den Standesämtern eingereicht werden.
Jetzt hilft nur noch ein Antrag auf Normenkontrolle um die offensichtlichen Nachteile für Frauen und Mädchen, die sich aus dem sog. SBGG ergeben, zu verhindern. Wir fordern die bayerische Staatsregierung auf, einen Antrag auf Normenkontrolle zu stellen.